Wer darf wann wie viel arbeiten? – DAAD Info Erwerbstätigkeit

Vor kurzem habe ich in meinem Beitrag „Wie kann ich mein Studium in Deutschland finanzieren?“ schon mal darauf hingewiesen, dass für die meisten ausländischen Studenten, die nicht genug Geld haben, nicht viel anderes übrigbleibt als sich das nötige Kleingeld mit Arbeit zu finanzieren.

Doch die Arbeitsmöglichkeiten für ausländische Studenten sind – wie die meisten von euch wahrscheinlich wissen – durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt. Die wichtigsten Regelungen habe ich versucht in dem Beitrag „Wie viel darf ein ausländischer Student arbeiten?“ zusammenzufassen.

Nun gibt es aber nicht nur ausländische Studenten, die als so genannte ordentliche Studenten an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, sondern auch ausländische Studienbewerber, Kursteilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen und Studienkollegs, Promotionsstudenten, Hochschulabsolventen, Gastwissenschaftler, Ehepartner und was es sonst noch alles gibt.

Wie ihr in den Kommentaren zu meinen Beiträgen, die sich mit dem Thema beschäftigen, sehen könnt, gibt es daher sehr viele spezielle Fragen rund um das Thema Studentenjobs in Deutschland, die ich nicht alle beantworten kann. Deshalb wollte ich alle Leser mit speziellen Fragen zu diesem Thema noch mal auf eine ausführliche Broschüre des DAAD aufmerksam machen, die einen Überblich über ziemlich viele Spezialfälle gibt.

Der Titel lautet in bestem Amtsdeutsch ;-) „Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von ausländischen Studierenden, Hochschulabsolventen und Wissenschaftlern“, was euch aber nicht von der Lektüre abhalten sollte. Denn das bedeutet nichts anderes, als dass darin erklkärt wird, wer wann wie viel arbeiten darf – natürlich immer bezogen auf ausländische Studierende.

Ausführliche Infos zum Thema Studentenjobs für ausländische Studenten:

DAAD Info Erwerbstätigkeit und Zuwanderung