Aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für ausländische Studenten und Hochschulabsolventen ab 1. August 2012

Zum 1. August 2012 tritt das neue so genannte „Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie“ in Kraft. Es bringt im Wesentlichen zwei aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für ausländische Studenten und für ausländische Hochschulabsolventen.

1. Ausländische Studenten, die nicht aus dem EU/EWR-Raum stammen, dürfen in Zukunft bis zu 120 Tage bzw. 240 halbe Tage arbeiten, statt bisher 90 ganze bzw. 180 halbe Tage.

2. Ausländische Hochschulabsolventen aus diesen Ländern haben nach Abschluss des Studiums 18 Monate Zeit, einen ihrem Hochschulabschluss angemessenen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden und dürfen während dieser 18 Monate ohne Begrenzung arbeiten. Bisher war die Arbeitserlaubnis während dieser Zeit wie bei den ausländischen Studenten auf maximal 90 ganze Tage beschränkt und man hatte nur 12 Monate Zeit für die Arbeitssuche.

Mehr über die Arbeitserlaubnis für ausländische Studenten findet ihr hier:

„Wie viel darf ein ausländischer Student arbeiten?“.