Hochschul-ABC – Hochschulstart

Hochschulstart, – (Name)
Plural: –

Hochschulstart ist der neue Name für die Institution, die für die Vergabe von bundesweit, also in ganz Deutschland, zulassungsbeschränkten Studiengängen zuständig ist. Das sind zur Zeit Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die deutschen Studenten, die ein Studium in einem dieser Fächer beginnen wollen, können sich nicht direkt bei den Unis, sondern nur über Hochschulstart bewerben.

Das gilt das auch für ausländische Bewerber, die deutschen Bewerbern gleichgestellt sind. Dazu gehören hauptsächlich ausländische EU-Bürger und Staatsangehörige der EWR-Vertragsstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Alle anderen ausländischen Bewerber müssen sich auch für die medizinischen Fächer und Pharmazie direkt bei der Hochschule bewerben. (siehe dazu auch: Was muss ich tun, wenn ich in Deutschland studieren möchte? (II) – Die Bewerbung – Wo muss ich mich bewerben?)

Der alte Name von Hochschulstart war „Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS).

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