Hochschul-ABC – Master

Master, der
Plural: die Master
Weitere Wörter: der Masterabschluss, der Master-Studiengang, der Mastertitel, die Masterarbeit, die Masterprüfung, das Masterstudium

Der Masterabschluss ist nach der Studienreform im Zuge des Bologna-Prozesses ein weiterführender akademischer Grad eines gestuften Studiums an einer europäischen Hochschule, der auf dem Bachelorabschluss aufbaut. Auf den Master folgt als weiterführender akademischer Abschluss der Doktortitel.

Der Mastertitel kann nur von staatlichen bzw. staatlich anerkannten, privaten Hochschulen verliehen werden. Die Regelstudienzeit in einem Master-Studiengang beträgt meist vier Semester, gelegentlich aber auch nur zwei Semester. Am Ende des Masterstudiums steht die Masterprüfung, die aus einer schriftlichen masterarbeit und einem schriftlichen Examen besteht.

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