Hochschul-ABC – Promotion

Promotion, die
Plural: die Promotionen
Weitere Wörter: das Promotionsverfahren, die Promotionsschrift, der/die Promovierende, der Promotionsstudent, die Promotionsstudentin, das Promotionsrecht, die Dissertation, die Doktorarbeit, das Rigorosum

Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors bzw. einer Doktorin durch eine Hochschule. Nur Universitäten und ihr gleich gestellte Hochschulen haben das Recht einen Doktortitel zu vergeben (=Promotionsrecht).

Der Ablauf der Promotion (das Promtionsverfahren) kann von Uni zu Uni variieren, aber meist muss man eine Dissertation (=Doktorarbeit, Promotionsschrift) schreiben und eine mündliche Prüfung (das so genannte Rigorosum) ablegen. Die Dissertation muss von einem Professor, dem so genannten Doktorvater, betreut werden. Studenten, die sich in einem Promotionsverfahren befinden, werden als Doktoranden, Promovierende oder Promotionsstudenten bezeichnet. Das Promotionsverfahrens dauert je nach Fachrichtung sehr unterschiedlich, im Durchschnitt aber ca. vier bis fünf Jahre.

Achtung: falscher Freund

Das deutsche, aus dem Lateinischen stammende Wort Promotion hat nichts mit dem englischen Wort promotion zu tun. Das englische Wort promotion bedeutet auf Deutsch Werbung. Das englische und deutsche Wort lauten gleich, haben aber ganz verschiedene Bedeutungen. Solche Wörter nennt man in der Sprachwissenschaft falsche Freunde.

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