„Welches Visum brauche ich zum Studieren in Deutschland?“

Es gibt drei verschiedene Arten von Visa, die man als Studieninteressent beantragen kann.

1. Visum zu Studienzwecken

Dieses Visum wird auch als „Studienvisum“ bezeichnet. Als Studienbewerber/in kann man dieses Visum beantragen, wenn man von einer deutschen Hochschule einen Zulassungsbescheid für das Fachstudium erhalten hat. Allerdings haben viele ausländische Studenten noch keinen Studienplatz, weil sie sich erst in Deutschland orientieren und bewerben wollen. Deshalb dürften für die meisten die beiden anderen Visumtypen interessant sein.

2. Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium

Dieses Visum wird auch als „Sprachkursvisum (zum Studienzwecke)“ bezeichnet. Ausländer/innen können mit diesem Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie beabsichtigen, die deutsche Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium zu erlernen.

Der gesamte Zeitraum, der Ausländer/innen zum Spracherwerb vor dem Fachstudium in der Bundesrepublik zur Verfügung steht, beträgt 2 Jahre, dann muss die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder ein Äquivalent bestanden sein.

Normalerweise verlangen die Botschaften oder Konsulate einen Sprachkursnachweis darüber, dass ein Deutschkurs zur Vorbereitung auf ein Fachstudium mit mindestens 20 Wochenstunden (Intensivkurs) besucht wird sowie über eine ausreichende finanzielle Absicherung für Kursgebühren und Unterhaltskosten (z.Zt. 500,- EUR / Monat) (Finanzierungsnachweis).

Einen Sprachkursnachweis erhält man bei Sprachschulen in Deutschland. Meistens muss man dafür den Kurs vorher bezahlen oder mindestens eine Anzahlung leisten.

3. Visum zur Orientierung über ein Studium an einer deutschen Hochschule

Dieses Visum wird auch als „Studienbewerbervisum“ bezeichnet. Studieninteressenten, die sich über die Möglichkeiten eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland informieren wollen, und noch nicht wissen, ob sie einen Sprachkurs brauchen, können ein Studienbewerbervisum beantragen.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft dann, ob der / die Studienbewerber/in im Besitz eines anerkannten Sekundarabschlusses, eines anerkannten und ausreichend gültigen Passes oder Passersatzes ist und ob monatlich ausreichende finanzielle Mittel (zur Zeit ca. 500,- EURO) (Finanzierungsnachweis) zur Verfügung stehen.

Das Visum wird für 3 Monate erteilt. Das heißt, dass man sich in dieser Zeit entweder direkt einen Studienplatz oder einen studienvorbereitenden Deutschkurs suchen kann.

Für Studenten nicht geeignete Visumstypen

Achtung! Folgende Visumstypen sind für Studenten ungeeignet: 1. Touristenvisum, 2. Besuchsvisum, 3. Geschäftsvisum und 4. Sprachkursvisum ohne Studienabsicht – unabhängig von der Sprache, die im Kurs unterricht wird, z.B. Deutsch in Internationalen Sommerkursen an Universitäten.

Diese Visatypen können in Deutschland nicht in ein Studienvisum umgewandelt werden. Das bedeutet, dass man in das Heimatland ausreisen und ein Visum zu Studienzwecken neu beantragen müsste, wenn man studieren will.

Link

Einen sehr guten Überblick über alle Fragen zum Thema Visum bietet die Uni Mainz:

Visum