Eine Frage, die oft gestellt wird und die man nicht für jeden Fall und endgültig klären kann. Normalerweise gilt aber Folgendes:
1. Ausländische Studenten aus Nicht-EU/EWR – Staaten
dürfen eine Beschäftigung dann ausüben, wenn die Aufenthaltsgenehmigung dies erlaubt. Die Aufenthaltsgenehmigung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt.
Wenn sie arbeiten dürfen, gilt Folgendes:
120 Ganztage (ab 1.8.2012) oder 240 Halbtage (ab 1.8.2012). Als halber Tag gelten in der Regel Arbeitszeiten bis zu vier Stunden. Man darf kombinieren (z. B. 60 Tage der Ganztagbeschäftigung plus 120 Tage Halbstagbeschäftigung).
Das gilt für ein Kalenderjahr vom 1.1. bis 31.12.
Es werden nur die tatsächlichen Arbeitstage gezählt – also nicht die Tage, an denen nicht gearbeitet wird (Sonntage, Feiertage, etc.).
Studentische Nebentätigkeiten an Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen sind ohne zeitliche Begrenzung möglich.
Dies gilt auch für Tätigkeiten, die im fachlichen Umfeld des Studiums dem Ausbildungszweck dienen:
- von der Hochschule empfohlene fachliche Praktika
- hochschulbezogene Tätigkeiten in hochschulnahen Organisationen (wie z. B. Deutsche Studentenwerk, Hochschulgemeinden, Allgemeine Studierendenausschüsse und World University Service).
Zahlreichen Detailfragen wie Halbtagsarbeit, Arbeit in den Semesterferien und während des Semsters, studentische Hilfsjobs, selbständige Arbeit, Kombinationsmöglichkeiten, usw. werden in folgendem Merkblatt der Bundesregierung erklärt:
2. Ausländischen Studenten aus Polen, Lettland, Litauen, Estland, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Slowakei
mit Freizügigkeitsbescheinigung gelten die oben beschriebenen Regelungen.
Aber: Wenn arbeitsgenehmigungsfreien Beschäftigungszeiten „verbraucht„ sind, kann man bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung stellen.
Wer es ganz genau wissen will, kann es auch hier nachlesen:
DAAD Infoblatt Erwerbstätigkeit
3. Studenten aus anderen EU-Ländern
Für alle anderen EU-Studenten gelten, soweit ich weiß, die Regelungen für deutsche Studenten. Das heißt in den Semesterferien kann man unbegrenzt arbeiten, während des Semesters gibt es bestimmte Grenzen.
Genauer könnt ihr das z.B. hier nachlesen:
Jobben im Studium – studieren.de
Ein offenes Wort
Besonders Studenten, die nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum kommen, beklagen sich immer wieder, dass die Arbeitserlaubnis für 120 ganze bzw. 240 halbe Tage zu wenig ist, um das Studium zu finanzieren. Das ist sicher richtig, aber ihr solltet bedenken, dass das Studium keine Hobbyveranstaltung ist, zu der man hingehen kann, wenn man gerade Lust hat.
Heute haben alle Fächer ein volles Programm mit vielen Stunden Anwesenheitspflicht. Daneben muss man ständig Hausarbeiten und Prüfungen schreiben. Dazu kommen für ausländische Studenten viele sprachliche Probleme. Da bleibt eigentlich gar keine Zeit zum Arbeiten. …