Klare Anwort: Im Prinzip ja …. ;-)
Aber ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht.
Zunächst einmal müsst ihr wissen, dass jede Hochschule in Deutschland in ihren Entscheidungen autonom ist. Das bedeutet, sie kann völlig unabhängig bestimmen, ob sie eine externe Prüfung anerkennt oder nicht.
Damit aber nicht totale Willkür herrscht, gibt es natürlich bestimmte Vereinbarungen der Hochschulen untereinander. Der wichtigste Beschluss in Zusammenhang mit der DSH ist die so genannte „Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“, die von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beschlossen wurde.
Darin ist festgelegt, dass die Mitgliedshochschulen der HRK alle DSH-Prüfungen, die bei der HRK registriert wurden, gegenseitig anerkennen.
Wenn ihr das genau lest, dann gibt es also im Normalfall zwei Bedingungen für die Anerkennung einer DSH-Prüfung:
1. Die DSH-Prüfung, die ihr gemacht habt, muss bei der HRK registriert sein.
2. Die Hochschule, die diese Prüfung anerkennen soll, muss Mitglied der HRK sein.
Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrtum, dass alle Hochschulen in Deutschland Mitglied der HRK wären. Im Moment hat die HRK nach eigenen Angaben 257 Mitgliedshochschulen. Darunter sind die größten und wichtigsten Hochschulen natürlich vertreten, aber insgesamt gibt es um die 400 Hochschulen in Deutschland.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, dann dürftet ihr also normalerweise keine Probleme mit der Anerkennung eurer DSH haben.
Generell gilt aber trotzdem, dass ihr euch unbedingt direkt bei der jeweilgen Hochschule informieren müsst. Sonst könnt ihr vielleicht eine böse Überraschung erleben. Denn ihr solltet den Anfang meines Artikels nicht vergessen …
Ob eure DSH-Prüfung bei der HRK registriert ist, könnt ihr hier erfahren:
Ob die Hochschule, die eure DSH anerkennen soll, Mitglied in der HRK ist, könnt ihr hier nachschauen:
Fast hätte ich es noch vergessen: Alles was, ich gesagt habe, gilt natürlich nur, wenn ihr die DSH mit mindestens DSH-2 bestanden habt. DSH-1 ist in den allermeisten Fällen nicht ausreichend – wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.
Mehr zur DSH
Alle anderen wichtigen Artikel über die DSH findet ihr hier: DSH