In einer Presseerklärung vom 05.05.2009 weist das Bundesministerium für Migration und Forschung (BAMF) daraufhin, dass für mehr als 100 Forschungseinrichtungen ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren gilt. Das erleichtert es vor allem Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten einen Aufenthaltstitel sprich eine Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung zu erhalten.
Na, also, geht doch ;-) – hoffentlich klappt’s aber auch in der Praxis ….
„Mehr als 100 Forschungseinrichtungen zugelassen
Ein verbessertes Aufnahmeverfahren hat in den vergangenen Monaten rund 120 ausländische Forscher aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland gebracht. Dank vereinfachter Zulassungen konnten sie direkt von privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen angeworben werden. Um diese Möglichkeit zu nutzen, haben bislang rund 100 Forschungseinrichtungen eine Anerkennung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erworben. Auf dieser Grundlage können sie dann Forscher von außerhalb der Europäischen Union passgenau nach deren Qualifikationen auswählen und selbst Aufnahmevereinbarungen schließen. Ziel ist es, Deutschland als Forschungsstandort zu stärken.
Rechtlich möglich ist dies dank der so genannten EU-Forscherrichtlinie, die 2007 in deutsches Recht umgesetzt worden ist und verstärkt auf die Expertise von Forschungseinrichtungen setzt. Davor prüften in jedem Einzelfall die Ausländerbehörden, ob für die Beschäftigung eines Forschers ein entsprechender Bedarf bestand und er die fachlichen Anforderungen erfüllte.
Nicht nur für Universitäten und Forschungsinstitute, auch für Unternehmen bietet das neue Zulassungsverfahren größere Flexibilität in der Personalauswahl. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht davon aus, dass gerade bei überwiegend aus privaten Mitteln finanzierten Forschungseinrichtungen – die zum Beispiel an Unternehmen angegliedert sind – das Potenzial dieses erleichterten Zulassungsverfahrens noch nicht voll ausgeschöpft wird. Daher wird in den kommenden Monaten mit weiteren Anträgen gerechnet.
Der neue Aufenthaltstitel ermöglicht es Wissenschaftlern auch, Teile ihres Forschungsvorhabens außerhalb des Bundesgebietes in anderen EU-Staaten zu verwirklichen.“
(Presseerklärung BAMF vom 05.05.2009)
Weitere Informationen sowie eine Liste der bereits vom Bundesamt anerkannten Forschungseinrichtungen findet ihr unter:
Das Original der Presseerklärung hier:
BAMF – Deutschland bietet ausländischen Forschern ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren.