„Blaue Karte EU“ für ausländische Fachkräfte

Ab 1. August 2012, also genau seit heute Nacht 00.00 Uhr ;-), können Akademikerinnen und Akademiker mit einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss mit der so genannten „Blauen Karte EU“ nach Deutschland kommen, um zu arbeiten, auch wenn sie nicht Bürger der Europäischen Union, von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz sind.

Grund für diese Einreiseerleichterungen ist der weit verbreitete Fachkräftemangel. Wer für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständig ist, habe ich in dem Beitrag über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswwesen beschrieben.

Voraussetzungen

Voraussetzung dafür ist, dass ihr einen Arbeitsplatz bei einer Firma in Deutschland nachweisen könnt, der ein jährliches Bruttogehalt in Höhe von mindestens 44.800 Euro einbringt. Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie Ärztinnen und Ärzte können mit Zustimmung der Agentur für Arbeit ausnahmsweise eine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie weniger, aber genauso viel wie vergleichbare inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen. Absolutes Minimum sind in diesem Fall 34.944 Euro.

Unbefristeter Aufenthalt

Wennn ihr mit einer blauen Karte in Deutschland arbeitet, könnt ihr nach 33 Monaten eine unbefristete Aufenthaltseerlaubnis bekommen und wenn ihr Sprachkenntnisse der Stufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen könnt – was ich dringend empfehlen würde – geht das auch schon nach 21 Monaten.

Visum zur Jobsuche

Natürlich müsst ihr zuerst einen passenden Job in Deutschland finden, was trotz Fachkeräftemangel auch nicht ganz so leicht ist. Zur Jobsuche gibt es wie überall natürlich zahlreiche Möglichkeiten von Jobportalen im Internet bis zur Initiativbewerbung, die ich euch in einem späteren Artikel mal ausführlicher beschreiben werde.

Das Gute an der neuen Regelung ist aber, dass ihr zur Arbeitssuche sechs Monate nach Deutschland kommen könnt, um eine Arbeit zu suchen. Allerdings geht das nur, wenn ihr ausreichend Geld habt, um während des Aufenthalts in Deutschland euren Lebensunterhalt zu finanzieren, denn arbeiten dürft ihr in dieser Zeit noch nicht.

Die Blaue Karte muss im Heimatland beantragt werden

Die Blaue Karte buw. das Visum zur Arbeitssuche müsst ihr vor eurer Einreise in eurem Heimatland bei einer Botschaft oder einem Generalkonsulat beantragen. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung hier beantragen.

Besondere, erleichterte Regelungen gelten zur Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Hochqualifizierten oder Führungskräften.

Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen

Ausländer, die an einer deutschen Hochschule ein Studium abgeschlossen haben, können in Deutschland eine Arbeit annehmen, die Ihrem Studium angemessen ist. Den Aufenthaltstitel dazu bekommt ihr bei der Ausländerbehörde. Um eine angemessene Stelle zu finden, könnt ihr 18 Monate lang in Deutschland bleiben und in dieser auch Jobs annehmen, die nicht eurer Qualifikation entsprechen.

Ausländische Studenten

Welche Verbesserungen sich für ausländische Studenten ab heute ergeben, habe ich schon hier beschrieben: „Wie viel darf ein ausländischer Student arbeiten?“

Links

Ausführlichere Informationen findet ihr auch hier:

Bundesregierung – Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert

DAAD – Ausübung einer Erwerbstätigkeit von ausländischen Studierenden, Hochschulabsolventen, Wissenschaftlern und anderen Akademikern

DAAD – Als Nicht-EU-Bürger mit deutschem Hochschulabschluss in
Deutschland arbeiten

DAAD – Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern