In den Kommentaren zu meinem Beitrag „Wie viel darf ein ausländischer Student arbeiten?“ werden immer wieder Fragen zu Details der Regelung der Arbeitsmöglichkeiten für ausländische Studenten wie Halbtagsarbeit, Arbeit in den Semesterferien und während des Semsters, studentische Hilfsjobs, selbständige Arbeit, Kombinationsmöglichkeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, usw gestellt.
Wie ihr in meinem oben erwähnten Beitrag nachlesen könnt, betreffen diese Regelungen meist nur ausländische Studenten aus so genannten Drittstaaten. Damit sind im Wesentlichen alle Herkunftsländer gemeint, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören.
Speziell für ausländische Studenten aus diesen Ländern hat das Bundesministerium des Innern ein Merkblatt erstellt, in dem die Regelungen erklärt werden und in dem auch auf zahlreiche Detailfragen eingegangen wird.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber, bei der Behörde nachzufragen, die eure Arbeitserlaubnis ausgestellt hat. Denn die Arbeitserlaubnis ist immer die erste Voraussetzung dafür, dass ihr überhaupt arbeiten dürft.
Das Merkblatt des Innenministeriums findet ihr hier: