Ausländische Studenten, deren Hochschulzugangsberechtigung („Abitur“) nicht mit dem deutschen Abitur als gleich gestellt anerkannt ist, müssen vor dem Studium ein so genanntes „Studienkolleg“ besuchen.
Am Ende des einjährigen Studienkollegs müssen sie die so genannte „Feststellungsprüfung“ machen. Diese besteht aus zwei Teilen: einer Fachprüfung für eine bestimmte Fächergruppe (z.B. „Wirtschaft“, „Technik“, oder ähnliches) und einer Deutschprüfung.