Anerkennung von Deutschkenntnissen an deutschen Hochschulen
In meiner kleinen Artikelserie Welche Deutschkenntnisse brauche ich zum Studieren? habe ich versucht euch zu erklären, wie ihr eure Deutschkenntnisse bei der Bewerbung bzw. Zulassung an einer deutschen Hochschule nachweisen könnt.
Im Normalfall geschieht dies mit einer Deutschprüfung, die für den Hochschulzugang zugelassen ist. Laut der so genannten Rahmenordnung der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sind diese Deutschprüfungen die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), der TestDAF, die Feststellungsprüfung oder das DSD II (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – nicht zu verwechseln z. B. mit den Diplomen des Goethe-Instituts)
Neben den eben erwähnten „offiziellen“ Deutschprüfungen für den Hochschulzugang listet die Rahmenordnung aber auch noch sogenannte befreiende Prüfungen auf. „Befreiend“ bedeutet, dass man sich von den in der Rahmenordnung in §2 erwähnten „Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit“ (=TestDaF, DSH, Feststellungsprüfung und DSD II) befreien lassen kann, also diese Prüfungen nicht machen muss, wenn man ein Zeugnis einer befreienden Prüfung vorlegt.
Die beiden bekanntesten befreienden Prüfungen sind das Goethe Zertifikat C2: GDS des Goethe-Instituts und seit Neuestem telc Deutsch C1 Hochschule . Das Problem bei den befreienden Prüfungen ist, dass diese von den Deutschprüfungen befreien k ö n n e n. Das heißt die Unis k ö n n e n diese Prüfungen anerkennen, m ü s s e n aber nicht. Damit eine befreiende Prüfung anerkannt werden kann, muss sie zuerst in die Zulassungsbestimmungen der jeweiligen Hochschule aufgenommen werden. Verpflichtet dazu sind die Hochschulen nicht.
Das hat zur Konsequenz, dass jede Uni in Deutschland eigene Regelungen in Hinsicht auf die Anerkennung der befreienden Deutschprüfungen hat. Und das führt wiederum dazu, dass niemand einen Überblick über die Anerkennung von befreienden Deutschprüfungen hat.
Übersicht über die Anerkennung von Deutschprüfungen des Goethe-Instituts
Das Goethe-Institut hat nun die lobenswerte Initiative gestartet dieses Manko zumindest für die Deutschprüfungen des Goethe-Instituts zu beheben und hat eine Gesamtübersicht über Goethe-Zertifikate erstellt, die von Hochschulen als Sprachnachweis für Deutsch als Fremdsprache anerkannt sind.
Wenn ihr euch die Gesamtliste des Goethe-Instituts anschaut, dann werdet ihr schnell sehen, dass an den allermeisten Universitäten, technischen Universitäten und (Fach)Hochschulen in Deutschland eine Zulassung nur mit Goethe Zertifikat C2: GDS möglich ist. Wenn ich richtig gezählt habe, wird die C1-Prüfung von Goethe momentan nur an neun Universitäten, zwei technischen Unis und sieben (Fach)Hochschulen in Deutschland akzeptiert.
Deutlich besser sieht es nur bei den Musikhochschulen und Kunstakademien aus, da dort die Sprache natürlich nicht so wichtig ist wie an den übrigen Hochschulen – und in Österreich und der Schweiz.
Die Übersicht(en) über die Anerkennung der Goethe-Zertifikat findet ihr auf dieser Seite: Unsere Deutschprüfungen – Goethe-Institut
(Es gibt eine Gesamtübersicht über die Anerkennung aller Goethe-Zertifikate, sowie Einzelübersichten über die Anerkennung der Goethe-Zertifikate für die Niveaustufen B2, C1 und C2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.)
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