[Zu diesem Artikel gibt es eine aktualisierte Version: „Wird meine DSH-Prüfung der Uni A von Uni B anerkannt?“]
Die Antwort lautet „normalerweise ja“ – allerdings gibt es zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Erstens müssen die Unis Mitglied der Hochschulrektorenkonferenz sein und zweitens muss die DSH-Prüfung der Uni A registriert sein. Mitglied in der HRK sind übrigens nicht – wie viele glauben – alle Unis. Aber es sind doch sehr viele. Ich habe die Information gefunden, dass es im November 2007 immerhin ca. 260 Hochschulen waren. (In meiner Hochschulsuchmaschine sind zur Zeit ca. 380 Adressen enthalten.)
Ob eine DSH-Prüfung registriert wurde, könnt ihr auf der Seite des dafür zuständigen Fachverbands Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) nachlesen, die regelmäßig aktualisiert wird.
Um ganz sicher zu sein, empfehle ich euch aber auf jeden Fall vorher bei der Uni, bei der ihr euch bewerben wollt, anzufragen, ob eine bestimmte DSH anerkannt wird. Das ist immer noch der sicherste Weg.
Die Liste der registrierten DSH-Prüfungen findet ihr hier – die DSH-Prüfungen dieser Unis werden von allen HRK-Mitgliedern anerkannt – zumindest ist mir nicht Gegenteiliges bekannt:
DSH_Registr.pdf (application/pdf-Objekt)
Eine Liste der Mitgliedsunis der HRK habe ich leider nicht gefunden.