Leserfrage: „Ist telc C1 offiziell anerkannt?“

In letzter Zeit bekomme ich öfter Anfragen die telc C1 Prüfung(en) betreffend, die ungefähr so lauten wie in diesem Kommentar: „… möchte ich fragen ob TELC C1 Prüfung wirklich wie auf die Webseite von TELC offiziell anerkennbar geworden ist.“

Wer sich auskennt, weiß, dass die Frage so zu ungenau formuliert ist, aber man versteht, dass viele Deutschlerner interessiert, ob die „telc C1 Prüfung“ als Nachweis von Deutschkenntnissen für das Studium in Deutschland anerkannt wird.

Es gibt mehrere telc C1-Prüfungen

Eines vorweg: Wenn man über die telc C1 Prüfung(en) spricht, sollte man beachten, dass es mehrere telc C1 Prüfungen gibt: Die erste telc C1 Prüfung ist eine allgemeinsprachliche Prüfung und heißt offiziell „telc Deutsch C1“, die zweite Prüfung heißt „telc Deutsch C1 Beruf“ und ist, wie der Name schon sagt, für Berufstätige gedacht, die dritte Prüfung richtet sich an ausländische Studienbewerber und heißt offiziell „telc Deutsch C1 Hochschule“.

Und um diese letzte Prüfung geht es logischerweise im Normalfall, wenn man über die Zulassung an einer deutschen Hochschule spricht. Obwohl man an speziellen Hochschulen wie Kunst- oder Musikakademien evtl. auch mit einer allgemeinsprachlichen telc-Prüfung zugelassen werden kann, dürfte dies an den allermeisten „normalen“ Hochschulen ausgeschlossen sein.

telc Deutsch C1 Hochschule

Wie sieht es aber mit „telc Deutsch C1 Hochschule“ aus? Diese Deutschprüfung wurde nach langen Bemühungen des Prüfungsanbieters telc im November 2015 von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in die „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)“ als so genannte befreiende Prüfung aufgenommen (siehe: RO-DT §8).

„Befreiend“ bedeutet, dass man sich von den in der RO-DT in §2 erwähnten „Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit“ – das sind (immer noch!) TestDaF, DSH, Feststellungsprüfung und DSD II – befreien lassen kann, wenn man ein Zeugnis der „telc Deutsch C1 Hochschule“ vorlegt.

„Offizielle Anerkennung“?

Das klingt doch schon mal ziemlich nach „offizieller Anerkennung“ und tatsächlich sind in der Zwischenzeit auch viele Sprachschulen – besonders solche ohne TestDaF- oder DSH-Lizenz ;) – auf den Zug aufgesprungen und werben offensiv mit der „offiziellen Anerkennung“ dieser Prüfung. Daher kommt vermutlich auch die steigende Zahl von Leserfragen zu diesem Thema hier in meinem Blog.

Doch Vorsicht, die Aufnahme in die RO-DT der Hochschulrektorenkonferenz bedeutet nicht unbedingt, dass diese Prüfung ohne Einschränkungen und sofort von allen deutschen Hochschulen anerkannt wird.

Das hat nichts damit zu tun, dass gar nicht alle deutschen Hochschulen Mitglied in der HRK sind und auch nicht damit, dass Beschlüsse der HRK für die Hochschulen nicht bindend sind, sondern ganz einfach damit, dass ihr erst dann ganz sicher sein könnt, dass „telc Deutsch C1 Hochschule“ von eurer Hochschule akzeptiert wird, wenn diese Prüfung in die Zulassungsordnung eurer Hochschule aufgenommen wurde.

Und wer sich ein bisschen im deutschen Hochschulbereich auskennt, weiß, dass es nicht alle Hochschulen damit richtig eilig haben werden. ..

Fragt bei eurer Hochschule!

Das heißt natürlich nicht, dass es nicht auch jetzt schon Hochschulen gibt, die telc-Zertifikate akzeptieren. Es bleibt aber mein guter Rat, dass ihr unbedingt an eurer Hochschule nachfragen solltet, ob die telc-Prüfung anerkannt wird – und zwar bevor ihr Geld für Vorbereitungskurse und Prüfungsgebühren ausgebt.

Und mein noch besserer Rat im Zweifelsfall lieber die TestDaF-Prüfung zu machen, denn diese wird wirklich und uneingeschränkt von allen mir bekannten deutschen Hochschulen anerkannt.