Hochschul-ABC – Nachrückverfahren

Nachrückverfahren, das
Plural: die Nachrückverfahren

In zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten zuerst die Bewerber eine Studienplatz die die Voraussetzungen zur Zulasssung am besten erfüllen. Die nicht zugelassenen Kandidaten kommen auf eine Warteliste.

Wenn sich bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nicht alle der zugelassenen Bewerber eingeschrieben haben, werden die übrig gebliebenen Studienplätze in einem so gennaten Nachrückverfahren an die Kandidaten auf der Warteliste vergeben.

Dieses Nachrückverfahren wird möglicherweise wiederholt durchgeführt, solange bis alle Studienplätze besetzt oder keine Bewerber mehr auf der Warteliste sind.

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