Hochschul-ABC – Numerus Clausus

Numerus Clausus, der
Plural: –
Abkürzung: NC, der
Weitere Wörter: das NC-Fach, NC-Fächer

In einem Studienfach mit Numerus Clausus (NC) werden nicht alle Bewerber, sondern nur eine begrenzte Zahl zugelassen. Man bezeichnet diese Fächer als zulassungsbeschränkte Fächer bzw. NC-Fächer. Die Fächer Medizin, Zahn- und Tiermedizin sind bundesweit, also in ganz Deutschland, zulassungsbeschränkt. Für viele andere Fächer gilt eine lokale Zulassungsbeschränkung, die von der jeweiligen Hochschule festgelegt wird. Einige Fächer haben auch gar keine Zulassungbeschränkung.

Um die begrenzte Zahl der Studienplätze zu verteilen, wird bei NC-Fächern meist der Notendurchschnitt der Abiturnote als Zulassungskriterium genommen. Je besser die Abiturnote ist, desto größer ist die Chance eine Zulassung in einem NC-Fach zu bekommen.

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