Das dürfte zumindest diejenigen unter euch, die mit einem deutschen Partner zusammenleben interessieren. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ schriebt:
„Kosten für Deutschkurse nicht steuerlich absetzbar
In Deutschland lebende Ausländer können Kosten für einen Deutschkurs nicht steuerlich geltend machen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes in München Az.: VI R 14/04 gehören solche Aufwendungen nicht zu den abziehbaren Kosten der Lebensführung. …“
Warum das so ist, könnt ihr hier nachlesen:
Kosten für Deutschkurse nicht steuerlich absetzbar | 20cent – Tageszeitung