Übersicht: 1: Was muss ich tun, wenn ich in Deutschland studieren möchte? – Einführung||2: Die Bewerbung – Wo muss ich mich bewerben?||3: Die Bewerbung – Welche Bewerbungsunterlagen brauche ich?||4: Zulassung, Einschreibung und Visum
Im zweiten Teil dieser Artikelserie ging es um die Frage, wo ihr euch bewerben müsst. Im Folgenden möchte ich euch erklären, welche Bewerbungsunterlagen ihr braucht.
Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
Grundsätzlich gilt, dass ihr bei eurer Hochschule nachfragen sollltet, welche Bewerbungsunterlagen ihr genau benötigt, denn das kann von Hochschule zu Hochschule ganz unterschiedlich sein. Auf jeden Fall braucht ihr natürlich die Zeugnisse, die ihr in eurer bisherigen Schul- und Hochschulausbildung bekommen habt. Normalerweise braucht ihr mindestens ein Abschlusszeugnis der Sekundarschule (Hochschulzugangsberechtigung) und je nach Herkunftsland zusätzlich einen Nachweis über eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung und den Nachweis von Studienzeiten.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Wenn ihr euch für einen deutschsprachigen Studiengang bewerbt, braucht ihr natürlich auch einen Nachweis über eure Deutschkenntnisse. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist der Glaube, dass man schon für die Bewerbung den TestDaF oder die DSH braucht. Das ist aber nicht so, zur Bewerbung reichen meist niedrigere Deutschkenntnisse (z. B. das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens). Ihr könnt das Zeugnis über eine bestandene TestDaF- bzw. DSH-Prüfung später nachreichen. Welche Deutschkenntnisse ihr schon zur Bewerbung braucht, müsst ihr ebenfalls bei eurer Hochschule erfragen.
Sonstige Unterlagen
Neben diesen Unterlagen, die ihr auf jeden Fall einreichen müsst, verlangen viele Hochschulen weitere Dokumente wie z.B. Lebenslauf, Motivationsschreiben, Passkopie, Foto, Nachweis von Englischkenntnissen, Nachweis von Berufspraxis oder von studienrelevanten Praktika, usw.
Beglaubigte Kopien und Übersetzungen
Ein Hinweis: Hochschulen verlangen immer amtlich beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse (in der Originalsprache) und beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse. Und natürlich dürft ihr nie eure Originale aus der Hand geben.
Amtlich beglaubigt bedeutet, dass ein Amt oder die Institution, von der das Zeugnis stammt, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original durch einen Stempel bestätigt. Bei Beglaubigungen aus dem Ausland verlangen viele Hochschulen zusätzlich einen Stempel von der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat.
Alle Übersetzungen müssen von offiziellen, staatlich vereidigten Übersetzern stammen. Die meisten Hochschulen akzeptieren Zeugniskopien oder Übersetzungen in englischer Sprache, bei anderen Sprachen wird es meist schwierig.
Im nächsten Teil der Serie geht es um Zulassung, Visum und Einschreibung.
Zum vierten Teil der Serie:
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